Da steht man vor einem Problem – man muss eine Rechnung für’s Ausland ausstellen. Steuerbar aber steuerfrei? Was machen, wo prüfen, was dem Finanzamt sagen?

Nun wo ich mich auf die Prüfung (2 Teile, Steuerbilanzen, 4. Semester FH Bonn-Rhein-Sieg) die übermorgen stattfindet vorbereite, sehe ich, dass ich im Prinzip alles richtig gemacht habe :)

Lesen Sie weiter was Sie alles so zu machen und zu prüfen haben, bevor und nachdem Sie eine Rechnung ins Ausland ausstellen…

1. Also erstens haben Sie zu prüfen ob die Lieferung steuerbar ist. Die Steuerbarkeit ergibt sich aus dem §1.1 UStG (steuerbare Umsätze), §3.6 UStG (im Inland, muss geprüft werden, ergibt sich aus dem 3.6 da die Lieferung dort als ausgeführt gilt wo die Beförderung / Versendung an den Abnehmer beginnt)

2. Dann prüft man ob die Lieferung steuerfrei sein könnte. Das ist hier der Fall gemäß den §4.1.a, 4.1.b – Ausfuhrlieferung oder innergemeinschaftlich. Was Ausfuhr und was im EU regeln die Paragraphen §6 und §6a UStG

Ok, nun haben wir es – die Lieferung ist steuerbar aber steuerfrei.
Nun muss auf jeden geprüft werden, ob 3. Ihr Abnehmer umsatzsteuerlich erfasst wird, Ihr Abnehmer muss mit anderen Worten Unternehmer sein, und zwar ein umsatzsteuerlicher Unternehmer. Dafür brauchen Sie die Umsatzsteuernummer Ihres Abnehmers, die Sie anschließend auf der Seite der EU validieren können:
VIES VAT number validation – Umsatzsteuernummer prüfen

Wenn alles i.O ist, dann sind alle Voraussetzungen dafür erfüllt dass Sie eine Rechnung ohne Umsatzsteuer ausstellen dürfen.
Sie müssen nur noch wissen, dass Sie 4. weitere Verpflichtungen gemäß den §18.a und 18.b UStG zu erfüllen haben, und zwar eine s.g. zusammenfassende Meldung Ihrem Finanzamt zu übermitteln.

Wenn Sie Fragen haben – keine Angst, Fragen, Erfahrungen und Meinungen sind willkommen!