Rechnung ins Ausland. Steuerfrei, ohne MwSt?

Da steht man vor einem Problem – man muss eine Rechnung für’s Ausland ausstellen. Steuerbar aber steuerfrei? Was machen, wo prüfen, was dem Finanzamt sagen?

Nun wo ich mich auf die Prüfung (2 Teile, Steuerbilanzen, 4. Semester FH Bonn-Rhein-Sieg) die übermorgen stattfindet vorbereite, sehe ich, dass ich im Prinzip alles richtig gemacht habe 🙂

Lesen Sie weiter was Sie alles so zu machen und zu prüfen haben, bevor und nachdem Sie eine Rechnung ins Ausland ausstellen…

1. Also erstens haben Sie zu prüfen ob die Lieferung steuerbar ist. Die Steuerbarkeit ergibt sich aus dem §1.1 UStG (steuerbare Umsätze), §3.6 UStG (im Inland, muss geprüft werden, ergibt sich aus dem 3.6 da die Lieferung dort als ausgeführt gilt wo die Beförderung / Versendung an den Abnehmer beginnt)

2. Dann prüft man ob die Lieferung steuerfrei sein könnte. Das ist hier der Fall gemäß den §4.1.a, 4.1.b – Ausfuhrlieferung oder innergemeinschaftlich. Was Ausfuhr und was im EU regeln die Paragraphen §6 und §6a UStG

Ok, nun haben wir es – die Lieferung ist steuerbar aber steuerfrei.
Nun muss auf jeden geprüft werden, ob 3. Ihr Abnehmer umsatzsteuerlich erfasst wird, Ihr Abnehmer muss mit anderen Worten Unternehmer sein, und zwar ein umsatzsteuerlicher Unternehmer. Dafür brauchen Sie die Umsatzsteuernummer Ihres Abnehmers, die Sie anschließend auf der Seite der EU validieren können:
VIES VAT number validation – Umsatzsteuernummer prüfen

Wenn alles i.O ist, dann sind alle Voraussetzungen dafür erfüllt dass Sie eine Rechnung ohne Umsatzsteuer ausstellen dürfen.
Sie müssen nur noch wissen, dass Sie 4. weitere Verpflichtungen gemäß den §18.a und 18.b UStG zu erfüllen haben, und zwar eine s.g. zusammenfassende Meldung Ihrem Finanzamt zu übermitteln.

Wenn Sie Fragen haben – keine Angst, Fragen, Erfahrungen und Meinungen sind willkommen!

Autor: orrl

Wer schreibt hier? Ein BWLer, mit Vorliebe für Wirtschaft, der jedoch seit 2005 in der IT-Branche tätig ist ;) Besitzer von Design4u aus Köln

8 Gedanken zu „Rechnung ins Ausland. Steuerfrei, ohne MwSt?“

  1. Hallo,
    bin bei einer Google Suche auf den Beitrag gestoßen. Ich (Gewerbetreibender) habe im Ausland gekauft. Was mir klar ist, ich muss dass in der UStVA und der USt-Erklärung angeben, aber muss ich dann dafür wirklich gar keine Steuern abführen?
    Wenn möglich bei Antwort bitte kurze Mail (paul.knecht netz-kontur,de), bin nicht regelmäßig hier.
    Grüße aus Stuttgart, Paul

  2. Hallo beisammen,

    wie sieht das Ganze aus wenn der Rechnungsempfänger ein Unternehmen (mit Identnummer) in der EU ist, die Lieferung aber innerhalb von Deutschland bleibt? Also Lieferadresse Inland, Rechnung EU-Land ->mit oder ohne Umsatzsteuer?

  3. Hm, also ein deutsches Unternehmen beliefert ein ausländisches (aus einem EU-Land) , die Lieferung kommt aber in Deutschland an. Ich schaue mir den Artikel an (ist schon lange her) und schlage schnell die Gesetzbücher auf (hab schon längst nicht gemacht 😉 )

    Also, zu prüfen ist ob die Lieferung:

    1. Steuerbar ist? Es scheint so zu sein, dass die Tatsache dass die Zustellung in Deutschland endet an der Steuerbarkeit nichts ändert. Also steuerbar. Im Gesetz geht es nur darum, wo die Lieferung beginnt (ist bei mir extra unterschrieben 😉 )
    2. Steuerfrei oder nicht steuerfrei ist? Wieder sehe ich die §§ 4.1.a und 4.1.b UStG. also eine Ausfuhrlieferung (§6) oder eine innergemeinschaftliche Lieferung (§6.a)
    Hm.. Überall geht es nur darum, dass man entweder befördert oder versendet, und zwar ins Ausland. . Also dem Gesetz nach sehe ich keine Voraussetzungen für die Steuerbefreiungen.
    Das ist aber ziemlich komisch, weil man z.B. erst nach Venlo und dann nach Deutschland liefern könnte 🙂 Holland-Deutschland und so weiter.

    Abgesehen davon bin ich, wie mehrmals erwähnt, kein Steuerberater geschweige denn dass alle Infos hier ohne Gewähr sind. Wenn es ein bisschen komplizierter wird, endet meine Kompetenz leider sehr schnell. Vielleicht könnte man direkt beim Finanzamt nachfragen?

    Es wäre aber super, wenn du, Hardi, später mal berichten würdest wie die Sache ausgegangen ist.
    Grüße und viel Erfolg im Kampf gegen Bürokratie! 🙂

  4. Hallo zusammen, hab euere Zeilen beim Stoebern durch Internetseiten gefunden. Muss auch bestätigen….bei uns in der Slowakei ist es auch so….solange die Ware nicht die Grenze ueberschreiten wird, soll sie auch mit MwSt berechnet werden. Also wenn Lieferort in der Slowakei ist, auch wenn es an eine Firma mit Sitz in einem EU-Land fakturiert wird, wird MwSt berechnet.

  5. Hallo zusammen, ich bin auf diese Internetseite gestoßen, da ich mir nicht sicher bin wie es mit der Intrastatmeldung aussieht, wenn die Ware innerhalb Deutschlands ausgetauscht wurde, die Rechnung allerdings vom Ausland kommt. Muss ich dann eine Einfuhr melden, obwohl die Ware innerhalb von Deutschland geliefert wurde?
    Alles etwas verwirrend. 🙂

    Danke schonmal.

  6. Hallo zusammen,
    stehe vor einem Problem mit der MwSt. Ich lebe in den USA und habe die Dienstleistung eines deutschen Immobilienmaklers in Deutschland beansprucht. Jetzt bekomme ich eine Rechnung mit 19% MwSt per Post. Bin ich wirklich verpflichtet die 19 % zu bezahlen?
    Kann mir jemand Auskunft geben?

    Vielen Dank

  7. Ich verstehe das so: wenn du ein „Unternehmen“ bist und umsatzsteuerlich erfasst wirst dann musst du keine 19% zahlen.
    Agierst du als eine Privatperson, dann musst du die 19% schon zahlen.
    (Der Tipp war wie immer ohne Gewähr). VG.

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